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Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie

Redaktionelle und urheberrechtliche Grundsätze.

Diese Richtlinie erläutert, wie viralmepo.com unter https://1168.neurogena.net mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, Quellenangaben, Bildrechten, Persönlichkeitsrechten und Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen umgeht. Sie richtet sich an Lesende, Rechteinhabende, abgebildete Personen sowie Personen, die redaktionelle Inhalte überprüfen möchten. viralmepo.com ist eine nichtkommerzielle journalistische Veröffentlichung mit einem Schwerpunkt auf öffentlich relevanten Nachrichten und Kulturthemen aus der Schweiz.

Zuletzt aktualisiert: 13.09.2026

1. Grundsätze der redaktionellen Veröffentlichung

Die Redaktion veröffentlicht Texte, Überschriften, grafische Elemente und gegebenenfalls Bildmaterial nach journalistischen Kriterien. Inhaltliche Relevanz, öffentliche Quellenlage, nachvollziehbare Einordnung und die Achtung der Rechte Dritter sind dabei wesentliche Massstäbe. Eine Veröffentlichung bedeutet nicht, dass jede darin enthaltene Einschätzung, Aussage einer Quelle oder Darstellung einer abgebildeten Person als feststehende Tatsache übernommen wird. Beiträge können berichtete Aussagen, Zusammenfassungen öffentlich bekannter Informationen, Zitate oder redaktionelle Bewertungen enthalten und werden im jeweiligen Zusammenhang gelesen.

Die Redaktion bemüht sich um eine sorgfältige Darstellung. Dennoch können sich Fehler, Unklarheiten, veraltete Angaben oder unvollständige Kontexte ergeben. Hinweise auf sachliche Fehler oder mögliche Rechtsverletzungen werden nach den nachstehend beschriebenen Grundsätzen geprüft. Diese Richtlinie ist eine Information über den redaktionellen Umgang mit Inhalten und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

2. Urheberrecht und Rechte an den veröffentlichten Inhalten

Texte, redaktionelle Zusammenstellungen, Auswahl und Anordnung von Inhalten sowie eigene grafische Gestaltungen auf viralmepo.com können nach dem schweizerischen Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) geschützt sein. Schutzrechte können auch bei Dritten liegen, etwa bei Fotografierenden, Bildagenturen, Autorinnen und Autoren, Medienhäusern oder sonstigen Rechteinhabenden. Ein fehlender Urhebervermerk bedeutet nicht automatisch, dass ein Werk frei verwendet werden darf.

Lesende dürfen Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Schranken und für den persönlichen, nicht öffentlichen Gebrauch lesen, speichern oder ausdrucken. Darüber hinausgehende Vervielfältigungen, öffentliche Zugänglichmachungen, Übernahmen ganzer Beiträge, systematische Auswertungen oder Bearbeitungen erfordern grundsätzlich eine passende gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung der jeweils berechtigten Person. Dies gilt insbesondere für Fotos, Illustrationen und längere Textpassagen. Gesetzlich zulässige Nutzungen, beispielsweise innerhalb der Grenzen des Zitatrechts, bleiben unberührt.

3. Zitate, Quellen und redaktionelle Einordnung

viralmepo.com kann Zitate oder kurze Auszüge verwenden, wenn dies zur Erläuterung, Auseinandersetzung oder Einordnung eines Themas erforderlich ist. Zitate dürfen nicht den Zweck haben, ein fremdes Werk zu ersetzen oder dessen wirtschaftliche und ideelle Interessen unangemessen zu beeinträchtigen. Ihr Umfang soll sich auf das beschränken, was für den redaktionellen Zusammenhang notwendig ist. Wo es angemessen und möglich ist, werden Quelle und Urheberschaft kenntlich gemacht.

Quellen können öffentliche Stellungnahmen, Medienberichte, amtliche Mitteilungen, Interviews, Veranstaltungen oder andere überprüfbare Informationen sein. Die Nennung einer Quelle ist nicht in jedem Fall eine Bestätigung jeder einzelnen darin enthaltenen Behauptung. Bei laufenden Entwicklungen kann sich die Informationslage verändern. Aktualisierungen, Ergänzungen oder Berichtigungen können deshalb erforderlich sein, wenn neue belastbare Erkenntnisse vorliegen.

4. Bildrechte, Namen und Persönlichkeitsrechte

Bei Bildmaterial sind neben dem Urheberrecht weitere Rechte zu beachten. Fotografien, Bildnisse, Illustrationen und sonstige visuelle Darstellungen können urheberrechtlich geschützt sein. Zudem können abgebildete Personen Persönlichkeitsrechte haben. In der Schweiz sind Persönlichkeitsschutz und Schutz vor widerrechtlichen Eingriffen insbesondere im Zivilgesetzbuch verankert. Die öffentliche Bekanntheit einer Person hebt deren Rechte nicht auf.

Die redaktionelle Verwendung von Namen und Bildern kann im öffentlichen Informationsinteresse liegen, muss jedoch verhältnismässig bleiben. Besonders sensibel sind private Lebensbereiche, Gesundheitsinformationen, Kinder und Jugendliche, irreführende Bildkontexte, herabsetzende Darstellungen sowie die Verknüpfung eines Bildes mit einer Aussage, die die abgebildete Person nicht betrifft. Ein Bild wird nicht allein deshalb zulässig, weil es im Internet auffindbar oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde.

Wer geltend macht, dass ein Bild, ein Name, eine Bildunterschrift oder eine Darstellung Rechte verletzt, sollte möglichst genau erklären, worin die Beeinträchtigung besteht. Das erleichtert eine faire Prüfung zwischen Informationsinteresse, Quellenlage, Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz.

5. Keine öffentlichen Nutzerbeiträge oder Kommentare

viralmepo.com stellt keine Funktion für öffentliche Nutzeruploads, Gastbeiträge oder Kommentare bereit. Lesende können daher keine Texte, Bilder, Videos oder sonstigen Inhalte zur Veröffentlichung auf der Website einstellen. Die Redaktion übernimmt keine Inhalte aus einer offenen Kommentarumgebung, weil eine solche Umgebung nicht besteht.

Eine Nachricht an die unten genannte Kontaktadresse dient ausschliesslich der Kontaktaufnahme, der Übermittlung eines Hinweises oder der Geltendmachung eines Anliegens. Sie ist keine Einwilligung zur Veröffentlichung der Nachricht oder ihrer Anhänge. Werden Unterlagen zur Prüfung übermittelt, sollen nur jene personenbezogenen Daten enthalten sein, die für die Beurteilung tatsächlich erforderlich sind.

6. Meldung mutmasslicher Urheberrechts- oder Rechtsverletzungen

Rechteinhabende, bevollmächtigte Vertretungen oder betroffene Personen können eine mögliche Verletzung von Urheberrechten, verwandten Schutzrechten, Bildrechten, Namensrechten oder Persönlichkeitsrechten an [email protected] melden. Die Meldung wird nicht nach einem ausländischen DMCA-Verfahren behandelt, sondern anhand der in der Schweiz einschlägigen rechtlichen und tatsächlichen Umstände geprüft.

Eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung eines Inhalts. Die Redaktion prüft, soweit es anhand der verfügbaren Angaben möglich ist, ob die beanstandete Veröffentlichung zutreffend bezeichnet wurde, ob die meldende Person berechtigt ist, welche Rechte betroffen sein können und ob gesetzliche Schranken, ein öffentliches Informationsinteresse oder andere rechtlich relevante Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Bei unklaren oder unvollständigen Angaben kann eine Rückfrage notwendig sein.

Angaben für eine nachvollziehbare Meldung

Damit ein Hinweis sachgerecht geprüft werden kann, sollte er mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
  • bei einer Vertretung eine Erklärung, in wessen Namen gehandelt wird, sowie einen Nachweis oder eine nachvollziehbare Darlegung der Vertretungsbefugnis;
  • eine genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts und dessen präzise Fundstelle auf https://1168.neurogena.net, damit die Redaktion ihn eindeutig identifizieren kann;
  • bei Urheberrechtsansprüchen eine Beschreibung des geschützten Werks, des behaupteten Rechts und der eigenen Berechtigung daran;
  • bei Bild- oder Persönlichkeitsrechtsanliegen eine konkrete Erklärung, welche Darstellung beanstandet wird und weshalb sie die betreffende Person beeinträchtigen soll;
  • eine verständliche Begründung, warum die Nutzung nach Auffassung der meldenden Person nicht erlaubt oder nicht gerechtfertigt ist;
  • soweit vorhanden, Unterlagen oder Angaben, die die Berechtigung, Urheberschaft, Lizenzlage oder den beanstandeten Sachverhalt nachvollziehbar belegen;
  • eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind.

Es ist hilfreich, wenn die Meldung klar zwischen Tatsachenbehauptungen, rechtlichen Einschätzungen und gewünschten Massnahmen unterscheidet. Sensible Dokumente sollten nur übermittelt werden, wenn sie für die Prüfung notwendig sind. Eine Meldung mit besonders umfangreichen oder widersprüchlichen Anhängen kann eine zusätzliche Klärung erfordern.

7. Prüfung und mögliche redaktionelle Massnahmen

Nach einer hinreichend konkreten Meldung kann viralmepo.com den betroffenen Inhalt, die zugrunde liegenden Quellen, die behauptete Rechteposition und den zeitlichen Kontext prüfen. Die Redaktion kann dabei zusätzliche Informationen anfordern, eine Stellungnahme berücksichtigen oder die Veröffentlichung unter dem Gesichtspunkt der journalistischen Sorgfalt erneut bewerten. Eine abschliessende Beurteilung durch die Redaktion ersetzt keine Entscheidung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde.

Wenn eine Beanstandung begründet erscheint oder eine Klärung dies nahelegt, kann die Redaktion den Inhalt vorläufig ausblenden, anpassen, berichtigen, ergänzen, mit einer Klarstellung versehen, eine Quellen- oder Urheberangabe korrigieren, ein Bild ersetzen oder entfernen. Erweist sich eine Beanstandung als nicht begründet, kann der Inhalt nach Prüfung unverändert bestehen bleiben. Umfang und Art einer Massnahme richten sich nach dem konkreten Fall; eine vorläufige Änderung ist kein Schuldeingeständnis.

8. Berichtigung, Gegendarstellung und faire Behandlung

Personen, die einen redaktionellen Fehler, eine Verwechslung, einen fehlenden Kontext oder eine unzutreffende Tatsachenbehauptung erkennen, können dies über die angegebene Kontaktadresse mitteilen. Bitte benennen Sie den betreffenden Inhalt genau und legen Sie dar, welche Aussage aus Ihrer Sicht falsch oder missverständlich ist. Hilfreich sind überprüfbare Gegeninformationen, öffentliche Primärquellen oder eine klare Beschreibung des korrekten Sachverhalts.

Bei der Prüfung wird zwischen überprüfbaren Tatsachen, Meinungsäusserungen, Zitaten Dritter und redaktioneller Einordnung unterschieden. Berichtigungen erfolgen dort, wo sie sachlich geboten sind. Je nach Inhalt kann eine Korrektur im Text, eine Ergänzung zum Kontext oder die Entfernung einer unzutreffenden Passage angemessen sein. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach schweizerischem Recht, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

9. Unrichtige Meldungen und missbräuchliche Nutzung des Verfahrens

Das Meldeverfahren soll den Schutz berechtigter Rechte ermöglichen und nicht dazu verwendet werden, rechtmässige Berichterstattung, Kritik, Zitate oder Informationen von öffentlichem Interesse ohne nachvollziehbaren Grund zu unterdrücken. Wer eine Meldung einreicht, sollte daher nur Angaben machen, die nach bestem Wissen zutreffen, und keine Rechte behaupten, die nicht bestehen oder für die keine Vertretungsbefugnis vorliegt.

Offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen oder nur nach ergänzender Klärung bearbeitet werden. Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen oder die unbefugte Geltendmachung fremder Rechte können rechtliche Folgen nach sich ziehen. viralmepo.com beurteilt Hinweise einzelfallbezogen und trifft keine Aussage darüber, ob eine Partei ausserhalb der eigenen redaktionellen Prüfung rechtlich im Recht ist.

10. Umgang mit Daten in Meldungen

Kontakt- und Sachangaben, die im Rahmen einer Meldung übermittelt werden, können erforderlich sein, um den Hinweis zu prüfen, Rückfragen zu stellen und den Vorgang nachvollziehbar zu bearbeiten. Die Angaben sollen auf das notwendige Mass beschränkt werden. Für die Bearbeitung sind insbesondere Kontaktdaten, die Bezeichnung des beanstandeten Inhalts, die behauptete Rechteposition und die übermittelten Nachweise relevant.

Für die Bearbeitung solcher Daten gilt das schweizerische Datenschutzrecht, insbesondere das Datenschutzgesetz, soweit es anwendbar ist. Sollte in einem Einzelfall aufgrund der konkreten Verarbeitung zusätzlich Datenschutzrecht eines anderen Rechtsraums anwendbar sein, wird dies nach dessen Voraussetzungen berücksichtigt. Diese Inhaltsrichtlinie beschreibt keine über sie hinausgehenden technischen Verarbeitungsabläufe und trifft keine Aussage über Datenverarbeitungen, die nicht für eine konkrete Meldung erforderlich sind.

11. Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen

Diese Richtlinie orientiert sich am für die Schweiz massgeblichen Rahmen, insbesondere am URG, am Schutz der Persönlichkeit nach schweizerischem Zivilrecht sowie am anwendbaren Datenschutzrecht. Zwingende gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben stets unberührt. Soweit diese Richtlinie einen Ablauf beschreibt, begründet sie keine Einschränkung gesetzlicher Ansprüche und keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses in einem Einzelfall.

Für Hinweise zu Urheberrechten, Bildrechten, Persönlichkeitsrechten oder sachlichen Berichtigungen ist die Kontaktadresse [email protected] vorgesehen. Bitte verwenden Sie eine aussagekräftige Betreffzeile und fügen Sie alle für die Prüfung wesentlichen Angaben möglichst vollständig bei. Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die Struktur von viralmepo.com ändern. Massgeblich ist jeweils die auf dieser Seite angegebene Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum.